Bei der Beurteilung des GdS von Hautkrankheiten sind Art, Ausdehnung, Sitz, Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, Begleiterscheinungen (wie Jucken, Nässen, Brennen, unangenehme und abstoßende Gerüche) und die Rezidivbereitschaft bzw. die Chronizität sowie die Notwendigkeit wiederholter stationärer Behandlung zu berücksichtigen. Bei Hautkrankheiten mit stark schwankendem Leidensverlauf kommt ein Durchschnitts-GdS in Betracht. Bei Kindern können sich Hautkrankheiten schwerer auswirken als bei Erwachsenen.
Narben können durch Ausdehnung, Beschaffenheit (z. B. Verhärtung, Verdünnung, Narbenzüge), Sitz oder Einwirkung auf ihre Umgebung zu Störungen führen. Bei flächenhaften Narben nach Verbrennungen, Verätzungen und ähnlichem muss außerdem die Beeinträchtigung der Haut als Schutz-, Ausscheidungs- und Sinnesorgan berücksichtigt werden. Diese Störungen bestimmen die Höhe des GdS.
Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, dass sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben, Unannehmlichkeiten im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische Konflikte ergeben können.
Kontaktekzeme (z. B. irritatives und allergisches Kontaktekzem)
geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend
Sonst
Atopisches Ekzem („Neurodermitis constitutionalis“, „endogenes Ekzem“
geringe, auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung, bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend
bei länger dauerndem Bestehen
mit generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall
mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr
geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen
sonst, je nach Ausdehnung
selten, bis zu zweimal im Jahr auftretend, leicht vermeidbare Noxen oder Allergene
häufiger auftretende Schübe, schwer vermeidbare Noxen oder Allergene
schwerer chronischer, über Jahre sich hinziehender Verlauf
Eine systemische Beteiligung z. B. des Gastrointestinaltraktes oder des Kreislaufs ist ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
Acne vulgaris
leichteren bis mittleren Grades
schweren Grades mit vereinzelter Abszess- und Knotenbildung und entsprechender erheblicher kosmetischer Beeinträchtigung
Acne conglobata
auf die Prädilektionsstellen begrenzte häufige Abszess- und Fistelbildungen und lokalisationsbedingte Beeinträchtigungen
schwerste Formen mit rezidivierenden eitrigen, vernarbenden axilläringuinalen und nuchalen Abszessen (Acne triade) und ggf. zusätzlicher Beteiligung des Pilonidalsinus (Acne tetrade)
geringe Ausdehnung, kosmetisch nur wenig störend
stärkere Ausdehnung, entstellende Wirkung
auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei geringer Ausdehnung
auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei stärkerer Ausdehnung, je nach kosmetischer und funktioneller Auswirkung
über die Prädilektionsstellen hinausgehend, ggf. Ulzerationen
bei begrenztem Haut- und Schleimhautbefall mit geringer Ausdehnung
sonst
bei generalisiertem Haut- und Schleimhautbefall
in fortgeschrittenen Stadien bei schwerer Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes auch höher.
auf die Prädilektionsstellen beschränkt
ausgedehnter, aber erscheinungsfreie Intervalle von Monaten
bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z. B. an den Händen)
Eine außergewöhnliche Nagelbeteiligung (mit Zerstörung der Nagelplatten) sowie eine Gelenk- und Wirbelsäulenbeteiligung sind zusätzlich zu bewerten.
bei leichter Intensität des Krankheitsprozesses
bei mittlerer Intensität des Krankheitsprozesses
ohne
wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand
mit stärkerer Auswirkung auf den Allgemeinzustand.
leichte Form,
auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt, mit
trockener Haut, mäßiger Schuppung, ohne wesentliche
Verfärbung
mittlere Form
auf Stamm und Extremitäten weitgehend begrenzt, mit
stärkerer Schuppung und Verfärbung
schwere Form
mit ausgeprägter Schuppung und Verfärbung der gesamten
Haut, insbesondere der Gelenkbeugen und des Gesichts
bei begrenztem Hautbefall
bei Befall aller Finger- und Fußnägel, ggf. mit Zerstörung von Nagelplatten
Chronisch rezidivierendes Erysipel
ohne bleibendes Lymphödem
sonst, je nach Ausprägung des Lymphödems
Chronisch rezidivierender Herpes simplex
geringe Ausdehnung, bis zu dreimal im Jahr rezidivierend
größere Ausdehnung, häufiger rezidivierend
Der GdS richtet sich allein nach dem Ausmaß einer eventuellen Entstellung.
Pigmentstörungen (z. B. Vitiligo) an Händen und/oder Gesicht
gering
ausgedehnter
sonst
ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); GdS während dieser Zeit
nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I ([pT1 bis T2] pN0 M0) oder eines anderen Hauttumors in den Stadien (pT1 bis T2) pN0 bis N2 M0
in anderen Stadien